Schutz vor Abmahnungen
Der EuGH hat bereits vor längerer Zeit entschieden, dass Nutzer vor Betreten einer Webseite die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies (das betrifft keine technisch notwendigen Cookies) zu geben oder zu verweigern.
Der Hinweis, dass auf einer Website Cookies verwendet werden genügt nicht, um eine Abmahnung abzuwenden!
Wie sieht es auf Ihrer Website aus?
Wenn auf Ihrer Website nur ein Hinweis auf die Verwendung von Cookies ist, sollten Sie unbedingt weiterlesen!
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